WIR HABEN GEWONNEN!
Das 2x NEIN zum Angriff auf das Mietrecht wurde an der Urne klar abgelehnt.
Warum am 24. November 2x NEIN stimmen?
MieterInnen in 30 Tagen rauswerfen?
Mit der geplanten Änderung des Mietrechts zur Untervermietung könnten VermieterInnen MieterInnen sogar bei kleinen formalen Fehlern ausserordentlich kündigen. Doch Untervermietung betrifft Hunderttausende Menschen: Studierende, die ein Zimmer in einer WG untervermieten, ältere Menschen, die sich die Kosten für eine zu grosse Wohnung teilen, Arztpraxen und Geschäfte, die Räume gemeinsam nutzen… Für all diese Menschen wären solche Einschränkungen verheerend.
MiterInnen zahlen bereits 360 CHF pro Kopf und Monat zu viel!
Eigentlich hätten die Mieten in den letzten 20 Jahren um 5,3 % sinken müssen, wenn sie tatsächlich an Faktoren wie Hypothekenzinsen, Inflation und Instandhaltungskosten angepasst worden wären. Doch das ist nicht passiert – und die Kaufkraft der MieterInnen leidet stark darunter. Seit Jahren kassieren VermieterInnen überhöhte Mieten: Durchschnittlich zahlt jeder Haushalt heute etwa 360 CHF im Monat zu viel. In den letzten 18 Jahren haben die MieterInnen somit über 100 Milliarden Franken zu viel bezahlt!
Untermiete erlaubt schon heute keinen Profit.
Die beiden Rauswurf-Vorlagen ändern nichts an den jetzigen, skandalösen Missständen , die es bei Vermietungsplattformen wie Airbnb gibt. Die Untermiete ist schon heute nur mit Einwilligung der Vermieterin oder des Vermieters möglich. Ausserdem ist es verboten, Profit aus der Untermiete zu ziehen. Für die problematischen, ständigen Kurzvermietungen sind die Hausbesitzenden verantwortlich. Wirksame Massnahmen – wie ein Verbot von mehr als 90 Tagen Kurzvermietung – hat die Immo-Lobby immer bekämpft. Sie will bloss mehr Möglichkeiten, den Mietenden zu künden, um danach die Mieten zu erhöhen.
Eigenbedarf ist schon heute problemlos möglich.
Schon heute wird der Eigenbedarf vorgeschoben, um einfacher zu kündigen. Das wahre Motiv: Bisherige Mieterinnen und Mieter loswerden und anschliessend die Wohnung teurer neu vermieten. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist bereits jetzt problemlos möglich. Dazu braucht es kein neues Gesetz.
Auch der Bundesrat ist eigentlich dagegen.
Der Bundesrat sagt nur offiziell Ja zu den Vorlagen, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Vorlage des Parlamentes zu verteidigen. Der Bundesrat hat sich im Vorfeld aber immer klar und deutlich gegen diesen Angriff auf die Mieterinnen und Mieter ausgesprochen. Während der Parlamentsdebatte bezeichnete der zuständige Bundesrat Parmelin die Verschärfungen als “ungerechtfertigt”, “unverhältnismässig” und ”nicht zielführend”. Und in seiner offiziellen Stellungnahme machte der Bundesrat klar: “Der Bundesrat kann Regelungen, welche die Position der Mietenden wieder schwächen, nicht zustimmen.”
VermieterInnen profitieren von MieterInnenwechseln.
In den letzten 20 Jahren sind die bestehenden Mieten relativ stabil geblieben, während die Angebotsmieten (Mieten für neue oder weitervermietete Wohnungen) um fast 25 % gestiegen sind. Die Vermieterschaft schlagen einfach ein paar hundert Franken auf die Miete drauf, ohne dass dies gesetzlich erlaubt wäre. Es ist also klar: Die Mieten werden also noch mehr steigen, wenn MieterInnen leichter gekündigt werden kann